AGB

Allgemeine Geschäftsbedingunggen Gadget Factory GmbH                                                                                 Stand: September 2014

 

§1              Geltung der AGB; AGB unserer Kunden

1.  Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(„AGB“).

2.  Anders lautende Vertragsbedingungen des Kunden, namentlich auch solche, welche der Kunde zusammen mit der Vertragsannahme für anwendbar erklärt, werden von Gadget Factory GmbH („Gadget Factory“) nicht Vertragsbestandteil sein. Sie haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von Gadget Factory ausdrücklich und in schriftlicher Form akzeptiert worden sind.

3.  Die vorliegenden AGB gelten vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Regelung.

4.  Alle mündlichen und telefonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden. Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist auch dann erfüllt, wenn eine Erklärung in einer E-Mail enthalten ist.

 

§2     Vertragsanbahnung, Vertrag und Internet-Shop

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie richten sich nur an gewerbsmässige Abnehmer („Kunden“).

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird (Auftragsbestätigung) oder wir mit der Ausführung begonnen haben. Unsere Bestätigung über den Eingang des Auftrages führt nicht zu einem Vertragsschluss.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

Vorleistungen (einschliesslich Konzept und Entwurf), die wir im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

In unserem Online-Shop hat der Kunde die Möglichkeit, Produkte auszuwählen und zu bestellen. Der Kunde kann die von ihm gewünschte Anzahl der Produkte im Online-Shop angeben. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt; der Kunde erhält am Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte. Der Kunde verzichtet darauf, vor Abgabe der Bestellung technische Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Bitte beachten Sie, dass Muster aus verwaltungstechnischen Gründen nicht retournierbar sind.

 

§3     Leistungen; Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus unserer Auftragsbestätigung einschliesslich allfälliger Vertragsanlagen. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Wir übernehmen keine Prüfung, ob die Ausführung des Kundenauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst, insbesondere gegen Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen das Wettbewerbsrecht. Es obliegt dem Kunden, unsere Vorschläge und Werbemittel daraufhin überprüfen zu lassen, ob der Inhalt rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich, unbedenklich ist.

Sofern dem Kunden die Leistung auf einem Speichermedium zur Verfügung zu stellen ist, sind wir berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt wurde. Die Kosten des Speichermediums trägt der Kunde. Die Daten können bei uns nach Übergabe des Speichermediums gelöscht werden.

Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

Wir können von jedem von uns ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel fünf kostenlose Belegexemplare fordern. Wir sind berechtigt, diese für Eigenwerbung zu nutzen.

 

§4     Preise und Preisanpassungen

Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste oder unseren betrieblichen Entgeltsätzen zzgl. Versandkosten sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer.

Wir sind berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmässigen Einstandspreise erhöhen oder sich die Wechselkurse ändern.

 

 

§5     Nutzungsrechte

Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Immaterialgüterrechte an den von Gadget Factory gelieferten Produkten sowie an Erfindungen, Verfahren, Know-How, Beschreibungen, Berichten, Zeichnungen, Patenten, anderen gewerblichen Schutzrechten etc. ausschliesslich bei Gadget Factory verbleiben. Der Kunde hat an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Abs. 2 bleibt unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Handlungen, welche die Immaterialgüterrechte von Gadget Factory verletzen könnten, zu unterlassen.

 

 

§6     Zahlung, Verrechnung / Zurückbehaltung, Unterauftrag

Erstgeschäfte werden in der Regel per Vorkasse abgewickelt. Ansonsten ist das vertraglich vereinbarte Entgelt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 10 Tage nach Übergabe des Kaufgegenstandes, Abnahme des Werks oder nach Leistung Dienste ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch Gadget Factory Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäss dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung zur Zahlung fällig.

Eine Verrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.

Bei Überschreitung eines vertraglichen Zahlungstermins ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) vom Kunden geschuldet.

Gadget Factory ist berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

 

 

§7     Lieferung und Liefertermine

Auslieferungstermine für die Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer werden von Gadget Factory gesondert schriftlich bestätigt oder in anderen Vereinbarungen schriftlich festgehalten und sind nur in diesen Fällen verbindlich.

Im Übrigen steht dem Kunden im Falle eines von Gadget Factory nicht verschuldeten Schuldnerverzuges weder das Recht zu, auf die nachträgliche Leistung zu verzichten, noch vom Vertrag zurückzutreten, noch Ersatz des Schadens zu verlangen (Art. 107 ff. OR).

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über. Diese Regelung gilt sowohl dann, wenn vom Untergang oder von der Verschlechterung sämtliche bestellten Produkte betroffen sind als auch dann wenn sich die Gefahr lediglich bei einem Teil derselben verwirklicht. Auch bei teilweisem Untergang bzw. bei teilweiser Verschlechterung ist somit stets die gesamte Vergütung geschuldet.

 

 

§8     Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung

Der Kunde hat die gelieferten Produkte, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, zu prüfen und Gadget Factory erkannte Mängel unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt er dies, so gelten die Produkte als genehmigt. Die Genehmigung gilt in jedem Fall als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelrüge erhoben hat.

Mängel, die bei ordnungsmässiger Prüfung gemäss vorstehendem Absatz nicht erkennbar waren, sind Gadget Factory unmittelbar nach der Entdeckung schriftlich zur Kenntnis zu bringen, widrigenfalls die bestellten Produkte auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gelten.

 

 

Bei Sachen, die nicht von Gadget Factory hergestellt wurden, tritt Gadget Factory an den Kunden sämtliche Ansprüche aus Mängeln ab, die gegen den Hersteller oder den Verkäufer der Ware bestehen. Gadget Factory leistet nur Gewähr, soweit der Hersteller oder Verkäufer die Haftung für Mängel verweigert, verzögert oder von Gegenleistungen abhängig macht. Der Anspruch gegen Gadget Factory ist von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers oder Verkäufers abhängig, es sei denn die gerichtliche Inanspruchnahme ist erkennbar ohne Erfolgsaussicht.

Die bestellten Produkte dürfen nur für den vereinbarten Gebrauch verwendet werden. Für andere Gebrauchsanwendungen muss vorgängig die schriftliche Zustimmung von Gadget Factory eingeholt werden. Der Vertrieb der bestellten Produkte - auch als Teil eines anderen Produktes - darf nur in denjenigen Ländern erfolgen, die Gadget Factory zuvor bekannt gegeben und von Gadget Factory akzeptiert wurden. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, alles zu tun, um Ansprüche seiner Kunden (Unter- oder Endabnehmer) aus Produkthaftpflicht abzuwehren.  Über angedrohte oder geltend gemachte Ansprüche hat der Kunde Gadget Factory unverzüglich schriftlich zu informieren.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht im Falle unerheblicher Mängel. Ein Recht des Kunden zur Minderung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf sämtliche Ansprüche, die mit den Gewährleistungsrechten konkurrieren, seien es solche aus Vertrag (Art. 97 ff. OR), Delikt (Art. 41 ff. OR), Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum (Art. 23 ff. OR.) etc..

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- bzw. Installationsanleitung ist Gadget Factory lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der ordnungsgemäßen Montage bzw. Installation entgegensteht.

Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Sache verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Gadget Factory nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Werbung, öffentliche Äusserungen und Anpreisungen des Herstellers stellen keine vertragsgemässe Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

§9     Drucke

Der Kunde hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Drucke sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Erklärung „Frei zum Druck“ auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Erklärung anschliessenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

§10   Mitwirkung des Kunden

Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und übergibt Gadget Factory alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Materialien (z.B. Texte, Bilder, Fotografien, Logos, Zeichen, Filme, Melodien). Eine Bearbeitung, Änderung, Digitalisierung oder Korrektur des Materials übernehmen wir nur gegen Entgelt. Überlässt uns der Kunde urheberrechtlich geschützte Werke, hat er sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt Gadget Factory von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellungsverpflichtung beinhaltet auch den Ersatz angemessener Kosten, die Gadget Factory durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

Rechte an Materialien, die der Kunde Gadget Factory zum Zwecke der Vertragserfüllung überlässt, insbesondere Urheber-, Geschmacksmuster- und Kennzeichenrechte, verbleiben beim Kunden.

 

§11   Haftung

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen AGB abschliessend geregelt. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.

Der Haftungsausschluss gemäß vorstehendem Abs. 1 gilt nicht für rechtswidrige Absicht (Vorsatz) oder für grobe Fahrlässigkeit von Gadget Factory. Er gilt auch nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, wenn vertragswesentliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) verletzt werden. Der Ausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

Die bestellten Produkte dürfen nur für den vereinbarten Gebrauch verwendet werden. Für andere Gebrauchsanwendungen muss vorgängig die schriftliche Zustimmung von Gadget Factory eingeholt werden. Der Vertrieb der bestellten Produkte - auch als Teil eines anderen Produktes - darf nur in denjenigen Ländern erfolgen, die Gadget Factory zuvor bekannt gegeben und von Gadget Factory akzeptiert wurden. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, alles zu tun, um Ansprüche seiner Kunden (Unter- oder Endabnehmer)aus Produkthaftpflicht abzuwehren. Über angedrohte oder geltend gemachte Ansprüche hat der Kunde Gadget Factory unverzüglich schriftlich zu informieren.

 

§12   Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) geht erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bei deren vorbehaltloser Gutschrift. Gadget Factory ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt auch ohne Mitwirkung des Kunden eintragen zu lassen und während dieser Zeit zu Lasten des Kunden auch eine Versicherung gegen alle Risiken abzuschliessen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräussern. Für den Fall der Weiterveräusserung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für unsere Forderung an Gadget Factory ab. Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an Gadget Factory abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf die Rechte von Gadget Factory hinweisen.

Ist der Kunde mit einer oder mehrerer Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.

Die im Eigentum von Gadget Factory stehende Ware ist vom Käufer gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten.

 

§13   Datenschutz

Zur Auftragsabwicklung speichern wir die Daten unserer Kunden und geben sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Ausserdem nutzen wir die Daten zu Werbezwecken. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.

 

§14   Abtretung, Schriftformerfordernis und salvatorische Klausel

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht und dem damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

§15   Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Die Verpflichtungen von Gadget Factory sind in den Geschäftsräumen von Gadget Factory zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Art. 6 UNKR).

 

 

Gadget Factory GmbH

September 2014

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